Die Kostenbeiträge (der Erziehungsberechtigten) für den Unterricht an den Musikschulen dürfen einen Drittel der effektiven Kosten nicht überschreiten und sind so auszugestalten, dass der Musikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich ist. (Bildungsgesetz §10 Absatz 2)
Der Elternbeitrag wird in der aktuellen Angebots- und Preisliste (Angebots- und Preisliste ab Frühlingssemester 2011 [59 KB]
) festgehalten und gemäss dieser quartalsweise in Rechnung gestellt. Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto ab Rechnungsstellung.
Eine allfällige Änderung des Elternbeitrages wird vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich mitgeteilt.
Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Zuteilung durch die RMS rechtsgültig und verpflichtet Sie zur Bezahlung des Elternbeitrages für mindestens ein Semester. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird der volle Elternbeitrag für das folgende Semester erhoben.
Geschwisterrabatt: Die Musikschule gewährt folgende Rabatte auf dem gesamten durch die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Musikschülerinnen und Musikschüler zu leistenden Beitrag: 10 % bei 2 Geschwistern 20 % bei 3 Geschwistern 30 % bei 4 Geschwistern und mehr.
Schulgeldreduktion: Die Wohnortgemeinde kann weitere Reduktionen bewilligen. Gesuche können bei der RMS eingereicht werden. Diese werden an die betreffende Wohnortgemeinde weitergeleitet. Fristen: 15. November (für das folgende Frühlingssemester) und 15. Mai (für das folgende Herbstsemester)